Klasse A

Beschreibung

Bei der Fahrerlaubnisklasse A handelt es sich um den Führerschein für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit oder auch für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren oder 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Einschlussklassen: A2, A1, M
  • Vorbesitz: -

Ausbildung

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
  • 6 Doppelstunden Grundstoff bei Zweiterwerb
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung richtet sich nach Fahrschülerausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: 5 á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 4 á 45 Minuten
  • Beleuchtungsfahrten: 3 á 45 Minuten

Bei Vorbesitz der Klassen A1 / A2 (< 2 Jahre) sind jeweils zwei Fahrstunden weniger gefordert.


Prüfung

Theorie

entfällt für Klasse A bei mind. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

 

bei Ersterwerb:

  • 30 Fragen
  • maximal 10 Fehlerpunkte (2x 5 Fehlerpunkte = nicht bestanden)

bei Erweiterung:

  • 20 Fragen
  • maximal 6 Fehlerpunkte

Praxis

  • 70 Minuten Prüfungszeit
  • bei stufenweisem Aufstieg (Vorbesitz mind. 2 Jahre): Verkürzung der Prüfungszeit auf 40 Minuten
  • fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt innerhalb und  außerhalb geschlossener Ortschaften, eventuell mit Autobahnfahrten
  • 6 von 9 Grundfahraufgaben (bei Vorbesitz der Klasse A2 bzw. A1 (mind. 2 Jahre): 4 Grundfahraufgaben)