Klasse AM / Mofa

Beschreibung

Der Führerschein für zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h oder auch für Krafträder mit einer Höchstgewschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern ausweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) oder auch für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm  (gekürzte Fassung § 6 FeV).

 

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung ist es dir erlaubt eine einsitzige Mofa mit einem Hubraum von maximal 50 ccm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zu führen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre (Mofa: 15 Jahre) - ab dem 28.07.2021 15 Jahre (gültig im Inland) mit Schlüsselzahl 195
  • Einschlussklassen: -
  • Vorbesitz: -

Ausbildung

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
  • 6 Doppelstunden Grundstoff bei Zweiterwerb
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

Mofa: 6 Doppelstunden Grundstoff

Praxis

  • Grundausbildung richtet sich nach Fahrschülerausbildungsordnung
  • die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt

Mofa: 90 Minuten Grundausbildung


Prüfung

Theorie

bei Ersterwerb:

  • 30 Fragen
  • maximal 10 Fehlerpunkte (2x 5 Fehlerpunkte = nicht bestanden)

bei Erweiterung:

  • 20 Fragen
  • maximal 6 Fehlerpunkte

Mofa:

  • 20 Fragen
  • maximal 7 Fehler

Praxis

  • 55 Minuten Prüfungszeit
  • fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
  • 4 von 7 Grundfahraufgaben

entfällt bei Mofa