B196

Beschreibung

Berechtigung zum Führen von Krafträdern der Klasse A1. Der Bewerber erhält nicht die vollumfängliche Fahrerlaubnisklasse A1, daher ist der Aufstieg innerhalb des Stufenführerscheinsystems nicht möglich. Die Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit

• einem Hubraum von bis zu 125 cbm

  einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW

  einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg

  Sie gilt ausschließlich im Inland!

 

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Einschlussklassen: -
  • Vorbesitz: B, mindestens seit fünf Jahren
  • kein Erste-Hilfe-Kurs erforderlich
  • kein Sehtest erforderlich

Ausbildung

Theorie

mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten Theorie der Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Praxis

mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten Praxis

  • Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben)
  • Außerortsfahrten (Überland und Autobahn)
  • Die gleichzeitige praktische Schulung mehrer Teilnehmer ist unzulässig.

Prüfung

Theorie

keine theoretische Prüfung

Praxis

  • keine praktische Prüfung
  • Der Proband muss seine Fähigkeiten und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern unter Beweis stellen, damit die Bescheinigung als "erfolgreich absolviert" ausgestellt werden kann.
  • Ausstellung der Bescheinigung der Fahrerschulung
  • Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Behörde ab Ausstellung der Bescheinigung innerhalb eines Jahres.