Berechtigung zum Führen von Krafträdern der Klasse A1. Der Bewerber erhält nicht die vollumfängliche Fahrerlaubnisklasse A1, daher ist der Aufstieg innerhalb des Stufenführerscheinsystems nicht möglich. Die Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit
• einem Hubraum von bis zu 125 cbm
einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
Sie gilt ausschließlich im Inland!
mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten Theorie der Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten Praxis
keine theoretische Prüfung