Der Führerschein für zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h oder auch für Krafträder mit einer Höchstgewschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern ausweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) oder auch für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (gekürzte Fassung § 6 FeV).
Mit der Mofa-Prüfbescheinigung ist es dir erlaubt eine einsitzige Mofa mit einem Hubraum von maximal 50 ccm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zu führen.
Mofa: 6 Doppelstunden Grundstoff
Mofa: 90 Minuten Grundausbildung
bei Ersterwerb:
bei Erweiterung:
Mofa:
entfällt bei Mofa