Klasse L

Beschreibung

Mit dem Führerschein der Klasse L ist es dir erlaubt, Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit zulassungsfreien Anhängern (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) zu führen. Darunter fallen auch selbstfahrende Arbeitemaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Einschlussklassen: -
  • Vorbesitz: -

Ausbildung

Theorie

bei Ersterwerb:

  • 12 Doppelstunden Grundausbildung
  • 6 Doppelstunden Zusatzausbildung

bei Erweiterung:

  • 6 Doppelstunden Grundausbildung
  • 6 Doppelstunden Zusatzausbildung

Praxis

keine praktische Ausbildung


Prüfung

Theorie

bei Ersterwerb:

  • 30  Fragen
  • maximal 10 Fehlerpunkte

bei Erweiterung:

  • 20 Fragen
  • maximal 6 Fehlerpunkte

 

Praxis

keine praktische Prüfung