Aufbauseminar für Fahranfänger

Als dafür lizensierte Fahrschule bieten wir das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), im Volksmund auch Nachschulung genannt, an. Bei dem Aufbauseminar für Fahranfänger handelt es sich um eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme, die bei Verstößen in der Probezeit zum Tragen kommt. Die Probezeit beläuft sich im Regelfall auf zwei Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis. Wer sich während dieser Zeit entweder einen A-Verstoß (schwere Zuwiderhandlung, Beispiele siehe unten) oder zwei B-Verstöße (weniger schwere Zuwiderhandlungen, Beispiele siehe unten) leistet, ist zur Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger verpflichtet. Wir sind der Ansicht, dass Fehler - auch im Straßenverkehr - passieren können, die Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten im Anschluss jedoch wichtig ist. Außerdem: Ein angeordnetes, aber nicht abgeschlossenes ASF führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Beispiele A-Verstöße

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (sog. "Fahrerflucht")
  • Trunkenheitsfahrt
  • Missachtung einer rot-zeigenden Ampel
  • trotz Überholverbot überholt

Beispiele B-Verstöße

  • Sicherheitsgurt nicht angelegt
  • Handynutzung während der Fahrt
  • Kennzeichenmissbrauch
  • in zweiter Reihe geparkt

Rahmenbedingungen des ASF

  • mindestens 6 & maximal 12 Teilnehmer pro Seminar
  • vier Sitzungen à 135 Minuten
  • eine Beobachtungsfahrt von mindestens 30 Minuten pro Person, die zwischen der ersten und der zweiten Sitzung stattfinden muss

Ziel des ASF

Während des Aufbauseminars für Fahranfänger werden die Verstöße in der Gruppe besprochen. Gemeinsam werden in offener & freundlicher Atmosphäre Lösungen zur Vermeidung weiterer Verstöße entwickelt. Bei abgeschlossenem Seminar erhältst du die von der Behörde geforderte Bescheinigung.