Die Klasse B ist der klassische "Autoführerschein". Mit dem Führerschein der Klasse B darfst du Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, führen. Außerdem darfst du Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger führen, wobei der Anhänger eine bis zu 750 kg zulässige Gesamtmasse haben darf oder der Anhänger eine über 750 kg zulässige Gesamtmasse hat, solange die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t zulässige Gesamtmasse nicht überschreitet.
BF17 beschreibt das sogenannte Begleitende Fahren mit 17 Jahren. Es umfasst den Umfang der Klasse B mit der Besonderheit, dass du deine Fahrerlaubnis bereits ab dem vollendeten 17. Lebensjahr erhältst. Mehr zum Thema BF17 gibt's auf www.bf17.de.
Grundausbildung richtet sich nach Fahrschülerausbildungsordnung
bei Ersterwerb:
bei Erweiterung: